Gaspruefung G608 für Boote
(Geändert 28.05.2009 - 07:52:08)
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Prüfung von Flüssiggasanlagen in Booten gemäß DVGW-Arbeitsblatt G608 -. Gasanlagen an Bord müssen alle 2 Jahre von einem sachkundigen Fachmann nach Richtlinien G608 des Deutschen Verbandes Flüssiggas in Berlin und Technischen Regeln "Flüssiggasanlagen in Wassersportfahrzeugen" überprüft und abgenommen werden. Nach eingehender Prüfung wird bei ordnungsgemäßen Zustand der Anlage eine Prüfplakette vergeben sowie Eintrag in eine Prüfbescheinigung/Prüfbuch mit Prüfernummer vorgenommen!
Verantwortlich für die Einhaltung der Vorschriften für den Betrieb eines Wasserfahrzeuges und Prüftermine ist der Eigentümer.
Auch aus versicherungsrechtlichen Gründen ist die Wahrnehmung der vorgeschriebenen Prüfintervalle dringend anzuraten.
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Preis: 45 €
24975 Husby (Schleswig-Holstein)
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