Hundehaftpflicht ohne Rassenunterscheidung
(Geändert 12.08.2011 - 13:27:12)
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In Deutschland lebten 2008 ca. 5 Millionen Hunde, so dass jeder siebte Haushalt einen Hund gehalten hat. Von den Hundebesitzern hat jedoch nur jeder zweite eine Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen, was bei Prämien ab 39,87 € im Jahr (inkl. Versicherungssteuer) unverständlich wirkt.
Diesem verhältnismäßig kleinen Betrag steht ein beachtlicher finanzieller Schutz gegenüber. Denn wird ein Mensch durch einen Hund verletzt oder getötet oder richtet er Sachschäden an, trägt der Hundehalter die Verantwortung und haftet dementsprechend unbegrenzt mit seinem gesamten Vermögen. Dieses Risiko wird durch eine Hundehaftpflicht vom Versicherer getragen.
Zu den häufigsten Schäden gehören in der Regel nicht Bissverletzungen. Vielmehr kommt es häufig zu Schäden an Brillen und Garderobe, die bei überschwänglichen Begrüßungen von Besuchern entstehen können. Ebenso kommt es dazu, dass Hunde plötzlich auf die Straße rennen und einen Verkehrsunfall verursachen oder einen Fahrradfahrer im Park zu Fall bringen. Insbesondere in diesen Fällen können die Schadensummen beträchtliche Höhen erreichen, die bei vorherigem Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung durch den Versicherer (eingeschlossen eventueller Verfahrenskosten) getragen werden.
Die generelle Pflicht zur Versicherung des Hundes variiert einerseits zwischen den Bundesländern und andererseits zwischen den Angeboten der Versicherer. Einheitlichkeit besteht an dieser Stelle nur in der grundsätzlichen Versicherungspflicht für gefährlich einzuschätzende Hunderassen. So gibt es Versicherer mit gestaffelten Risikoklassen, Versicherer, die keine gefährlich einzuschätzenden Hunderassen absichern und seit dem 1.7. 2009 auch wenige Versicherer, die keine Rassenunterscheidung vornehmen und dementsprechend alle Hunde für die gleiche Prämie versichern.
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